Fakten zum Test

  • Antigen-Schnelltest
  • Schnelle Testresultate
  • Unkomplizierte Anmeldung & Durchführung
  • Kurze Wartezeiten durch Online-Terminvereinbarung
  • Zusammenarbeit mit zertifizierten Laboren
  • Tests gemäß den behördlichen Vorgaben
  • Corona-Warn-App Anbindung

Symptome? Bitte kontaktieren Sie direkt Ihren Arzt oder das Gesundheitsamt!
Unser Testzentrum kann keine Tests auf das Coronavirus durchführen, wenn Sie Symptome zeigen oder verspüren.

Kostenfreies Coronatest-Angebot

Corona-Tests sind wichtige Instrumente bei der Eindämmung der Corona-Pandemie.

Nutzen Sie jetzt schnell und zuverlässig unserem Corona-Testservice in Ihrer Nähe.

Kostenfreier Bürgertest für Berechtigte gemäß Testverordnung.

 

Terminvereinbarung

Hinweis: In unserer Teststelle werden weiterhin nur vollständig kostenfreie Testungen und damit keine Testungen mit Eigenanteil nach § 4a Absatz 1 Nummer 6 und 7 TestV n.F. angeboten. Für Testungen mit Eigenbeteiligung bitten wir Sie, weitere Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheken etc. aufzusuchen.

Jetzt Termin vereinbaren!

Wer kann den kostenlosen Antigentest in Anspruch nehmen?

  • Asymptomatische Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen (§ 3 TestV)
  • Asymptomatische Patienten, Bewohner, Betreute in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (bei (Wieder-)Aufnahme) (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TestV)
  • Asymptomatische Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TestV)
  • Asymptomatische Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TestV)
  • Asymptomatische Beschäftigte von ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe, Obdachlosenunterkünften und Asylbewerbereinrichtungen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TestV)
  • Asymptomatische Beschäftigte von sonstigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TestV)
  • Asymptomatische Besucher sowie Patienten, Bewohner und Betreute von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag, stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und von ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4, § 4a Nr. 1 TestV)
  • Asymptomatische Besucher sowie Patienten, Bewohner und Betreute von sonstigen Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4, § 4a Nr. 1 TestV)
  • Asymptomatische Kontaktpersonen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 TestV)
  • Nachweislich infizierte Personen in Absonderung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 TestV)
  • Personen mit Voraufenthalt in Virusvariantengebieten (§ 2 Abs. 3 TestV)
  • Nachweislich infizierte Personen in Absonderung zur Beendigung der Absonderung (§ 4a Nr. 4 TestV)
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie diese beschäftigten Personen (§ 4a Nr. 2 TestV)
  • Pflegende Angehörige (§ 4a Nr. 3 TestV)

Öffnungszeiten und Standort

Schnelltests sind am Schnelltest-Drive-In in Wörth am neuen Wika-Kreisel von
Montag bis Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr und von 14:00 - 17:00 Uhr,
Samstag von 8:00 - 13:00 Uhr,
Sonn- und Feiertage geschlossen.